Hospitationsprogramm-2017

Das Hospitationsprogramm ist ein Qualifizierungs- und Förderprogramm für Mitarbeiter/-innen und ehrenamtlich Engagierte von Vereinen, Verbänden und Redaktionen der deutschen Minderheiten im Bereich Kulturmanagement, Jugendbildung und Medien. Es leistet darüber hinaus einen Beitrag zur länderübergreifenden Vernetzung der Institutionen der deutschen Minderheiten (DMi).

Für einen Zeitraum von vier bis sechs Wochen erhält ein/-e Hospitant/-in ein Stipendium, um themenspezifische Best-Practice-Modelle und Arbeitsweisen länder-übergreifend an einer individuell gewählten Gastinstitution der DMi in Mittelost-, Südosteuropa oder den GUS-Staaten – oder in besonderen Fällen in Deutschland – kennenzulernen.
Die Hospitationen sollen die fachliche Professionalisierung fördern und neue Impulse und Erkenntnisse für die praktische Arbeit von Institutionen der DMi ermöglichen.

Leistungen des ifa

• Einmalige Stipendienpauschale für die Aufenthalts- und Reisekosten in Höhe von 1.250,00€ für eine sechswöchige Hospitation
• Organisatorische Betreuung und inhaltliche Begleitung der Hospitation sowie ggf. Unterstützung bei der Auswahl einer passenden Institution
• 2-tägige Weiterbildungsmaßnahme aller Hospitant/-innen in Stuttgart
• Bilanzierungs- und Coachinggespräch nach Abschluss der Hospitation

Voraussetzungen

• Der/die Antragsteller/-in sollte in einem Verein, Verband, einer Redaktion oder einer Institution der DMi, Mitarbeiter/-in oder ehrenamtlich tätig sein. Die Institution sollte ihren Sitz in Polen, Rumänien, Serbien, Tschechien, Ungarn, Kroatien, Slowenien oder in einem der GUS-Staaten haben.
• Der/die Antragsteller/-in benennt einen spezifischen Fortbildungsbedarf zur Durchführung eines Projektes oder zur allgemeinen Professionalisierung der Arbeit in einer Insti-tution der DMi.
• Der/die Antragsteller/-in verfügt über eine Empfehlung einer Institution der DMi und sollte sehr gute Deutschkenntnisse sowie praktische Erfahrungen in der Planung und Durchführung von Jugend-, Kultur- oder Medienprojekten vorweisen.
• Die Gastinstitution sollte eine Institution der DMi sein oder aus deren Umfeld stammen. Bei konkreten Qualifizierungsvorhaben, die nur außerhalb einer Institution der DMi zu realisieren sind, ist auch eine Hospitation in einer anderen Einrichtung der Kultur-, Medien- oder Jugendarbeit möglich.

Beispiel

Ein Jugendverband in Land A hat in der jüngsten Vergangenheit erfolgreich neue Instrumente der Kultur- und Jugendarbeit eingeführt. Der Verband hat u. a. ein großes Poetry Slam Festival organisiert, das von einer nachhaltig erfolgreichen Implementierung mehrerer Social Media Plattformen (Facebook, Twitter, Instagram) begleitet wurde. Der/die Mitarbeiter/-in eines Vereins der kulturellen Kinder- und Jugendbildung in Land B hat von diesem Best-Practice-Fall gehört und plant für das kommende Jahr ein deutschsprachiges HipHop Festival. Gleichzeitig möchte der Verein zukünftig verstärkt über Social Media Kanäle kommunizieren, um eine größere Anzahl junger Mitglieder zu erreichen. Der/die Mitarbeiter/-in des Vereins stellt einen Antrag für eine vierwöchige Hospitation in der Verbandseinrichtung und kann so neben dem spezifischen Know-how auch vom Einblick in die Arbeitskultur einer anderen Institution der DMi profitieren.
Erfahrungsberichte von Teilnehmer/-innen des Hospitationsprgramms 2015 und 2016: http://www.ifa.de/integration-und-medien/hospitation

Ablauf

Interessierte Mitarbeiter/-innen und Ehrenamtliche können sich bis zum 30. Juli 2017 per E-Mail bewerben. Dazu senden Sie bitte den ausgefüllten Antrag an:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Die Bewerberauswahl erfolgt durch das ifa in Abstimmung mit der ifa-Regionalkoordination. Die Bewerber/-innen werden per Mail über den Bescheid informiert.
Die Hospitation in der Gastinstitution muss bis Ende 2017 erfolgen. Das ifa unterstützt bei der organisatorischen Vorbereitung und Durchführung in der gewählten Gastinstitution bzw. ist bei der Auswahl einer passenden Institution behilflich. Es wird mit allen drei Beteiligten (Institution, Hospitant/-in, ifa) eine Vereinbarung geschlossen.
Zum Programmabschluss finden eine zentrale Fortbildung in Stuttgart und ein Bilanzierungs- und Coachinggespräch statt, wahlweise als Telefonat oder als persönliches Gespräch. Dabei werden die Erfahrungen und das Entwicklungsvorhaben gemeinsam ausgewertet und nachhaltige Strategien für die weitere Tätigkeit des Hospitanten/der Hospitantin erarbeitet. Der/die Hospitant/-in schreibt am Ende einen Abschlussbericht, in dem die Erfahrungen festgehalten
werden.

Kontakt

Institut für Auslandsbeziehungen (ifa)
Charlottenplatz 17, D-70173 Stuttgart
Programmkoordination: Simon Ant
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: +49.711.2225.145

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